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Digitale Signatur - kurz erklärt
| e-card Aktivierung
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Österreichische Bürgerkarte |
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Der Hauptvorteil einer Bürgerkarte für den österreichischen Bürger ist, dass er sich bei keiner E-Government Anwendung mehr im vorhinein anmelden muss, sondern diese sofort mit seiner Karte verwenden kann. Die Bürgerkarte stellt aber sicher, dass die Aktivitäten eines Bürgers mit verschiedenen Behörden nicht miteinander verknüpft werden können.
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Das österreichische Konzept "Bürgerkarte" soll eine eindeutige Authentifizierung für E-Government Anwendungen bringen, unter Einbeziehung der (sicheren) digitalen Signatur, ohne dass dabei die Aktivitäten des Einzelnen miteinander verknüpft werden können. Das österreichische E-Government-Gesetz sieht dafür, von Meldedaten, oder bei juristischen Personen von Informationen in anderen Verzeichnissen, abgeleitete, Stammzahlen vor, welche auf einer Smart Card gespeichert werden sollen.
Anwendungen welche die Bürgerkarten als Authentifizierung des Bürgers nutzen, dürfen diese Stammzahlen nicht direkt verarbeiten sondern müssen eine kryptographische Ableitung dieser Stammzahl und ihrer eigenen Kennung (oder Stammzahl) errechnen, welche Sie einer Person zuordnen können, näheres dazu ersehen Sie auf den Seiten der Stammzahlenregisterbehörde
. Die Stammzahlen von natürlichen Personen genießen dabei höheren Schutz als die von juristischen Personen.
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erhältliche Bürgerkarten |
Die Basis einer Bürgerkarte ist eine Karte mit einem qualifizierten (oder fortgeschrittenen) Zertifikats eines Zertifizierungsdiensteanbieters. In Österreich ist die A-Trust das einzige Trust-Center, welches qualifizierte Zertifikate auf eigenen A-Trust-Karten sowie neuen österreichischen Maestro oder Mastercard-Karten anbietet. Auf der e-card kann ein fortgeschrittenes Zertifikat, vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausgestellt, aufgebracht werden, das als Basis für die Bürgerkartenfunktionalität verwendet werden kann.
Bürgerkartenfähige Karten sind
- A.Sign.Premium Karte
- neuere Maestro Karten österreichischer Banken (Bankomat) - neuere österreichische Mastercard Karten
- e-card / Sozialversicherungskarte
- Studentenkarten des Westverbunds, Südverbunds und der WU
- Mitgliedskarte der österreichischen Computergesellschaft (OCG-Karte)
- zukünftig: Personalausweis mit Chip
- Dienstausweise der Ministerien
- von Kammern ausgegebene Karten (etwa Notare, Rechtsanwälte)
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e-card als Bürgerkarte |
Bis Ende 2007 wurden auf e-cards Zertifikate des Hauptverbandes für die Bürgerkartenfunktion aufgebracht. Seit 2008 werden nunmehr qualifizierte Zertifikate der Firma A-Trust aufgebracht. Diese älteren Bürgerkarten dürfen und können auch weiterhin verwenden, siehe dazu auch das novellierte E-Gov.-Gesetz, § 25, Abs. 3.
"Die aufgrund des Abs. 1 ausgestellten Verwaltungssignaturen dürfen bis zum Ablauf des dazugehörigen Zertifikats, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012 im Rahmen der Bürgerkartenfunktion und gemäß Abs. 2 gleichgestellt mit qualifizierten Signaturen verwendet werden.“
Aktivierung von a.sign.premium
auf der e-card
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notwendige Software |
Auf dem Rechner ist eine Bürgerkarten-Software (Bürgerkarteumgebung) notwendig. Diese kann kostenlos von der. Homepage der "Stabstelle IKT-Strategie des Bundes" heruntergeladen werden.
Download Bürgerkartensoftware von www.cio.gv.at
Download Bürgerkartensoftware von www.buergerkarte.at
Videoclips zur Installation und Verwendung von Bürgerkarten
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Bürgerkartenanwendungen |
Eine Übersicht, welche E-Government Anwendungen von österreichischen Behörden bereits angeboten werden und wo man seine Karten noch in der Privatwirtschaft verwenden kann, finden sie z.b. bei A-Trust
Auf help.gv.at - finden sie auch die regionalen E-Gov-Anwendungen
, sowie E-Gov.-Anwendungen vom Bund
Services der Sozialversicherungen finden Sie unter http://www.sozialversicherung.at/services,
man sollte sich dazu aber zuerst über http://www.sozialversicherung.at/erstanmeldung
registrieren.
Die Online-Zustellung von behördlichen Schriftstücken (RSa Briefen) ist über http://www.zustellung.gv.at/
möglich.
Bei der Stammzahlenregisterbehörde
können sie Vollmachten und Vertretungsbefugnisse auf ihrer Bürgerkarte verwalten.
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Linktipps |
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