KonTraG erweitert die Pflichten für Kapitalgesellschaften bzw. stellt wichtige Aufgaben besonders heraus. Mit KonTraG wurde die Verpflichtung der Geschäftsführung gesetzlich konstituiert, ein Risikomanagement zu implementieren. Mit dem KonTraG wurden die Unternehmen verpflichtet, im Lagebericht zu den Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung Stellung zu beziehen. Die Einteilung in Funktionsbereiche bringt auch mit, dass die Risikoanalyse für IT-Risiken und deren Auswirkungen auf die anderen Bereiche analysiert werden muss, denn die IT als Unterstützungsprozess bzw. die Verarbeitung und Verwaltung von Informationen sind als wesentlich zu betrachten - Industriespionage wird immer noch unterschätzt.
Vorhandenes Risikomanagement wird damit auch in die Kreditrisikobewertung eingehen, mit Basel II werden diese operationale Risiken immer weiter ins Blickfeld rücken.